Führerscheinklasse
Prüfbescheinigung
Mofa
Ausbildung
Mindestalter: 15 (Ausbildung kann etwas früher begonnen werden)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)
Stundenpensum
Übungsstunden: mindestens 90 Minuten
Theorie/Doppelstunden: 6 oder 7 Stunden à 90 Minuten (je nach Konstellation)
Voraussetzungen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 25 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Führerscheinklasse
max. 125ccm
A1
Ausbildung
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
KRAFTRÄDER MIT
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Führerscheinklasse
Max. 35 KW
A2
Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
KRAFTRÄDER MIT
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Führerscheinklasse
über 35 kW
A
Ausbildung
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Merkmale
KRAFTRÄDER MIT
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
- Leistung über 15 kW
Führerscheinklasse
Schlüsselzahl;
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm
B196
Ausbildung
Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden
(jeweils à 90 Minuten).
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Voraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Mehr Informationen dazu erhältst du in deiner ACADEMY Fahrschule.
Merkmale
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)
Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.